Das Kirchengemeindeamt (KGA) ist die Geschäftsstelle des Dekanatsbezirks und der Gesamtkirchengemeinde (§ 39, Abs. 1 der Satzung). Bei seinen Dienstleistungen im Bereich von Verwaltung und Organisation sieht es sich im Gesamtzusammenhang kirchlichen Handelns.
Es unterstützt das Dekanat, die Prodekanate und die Kirchengemeinden. Rechtliche Grundlage seiner Aufgaben ist das Kirchengesetz über Verwaltungsdienstleistungen und die dazugehörenden Verordnungen.
Das Kirchengemeindeamt leistet in den Bereichen Personalverwaltung, Finanzverwaltung und Bauverwaltung sowie in weiteren Verwaltungsaufgaben seinen Beitrag zum Funktionieren der Gesamtkirchengemeinde, deren Dienste und Einrichtungen sowie zur Unterstützung der Kirchengemeinden mit ihren Kindertagesstätten und Friedhöfen.
Die Leitung des Kirchengemeindeamtes nimmt ihre Verantwortung für die Mitarbeitenden im KGA wahr, ermutigt sie zu einer eigenverantwortlichen und sachgerechten Erfüllung ihrer Aufgaben, und fördert ihre Qualifikation.