Die Dienstleistungen der Kindertagesstättenverwaltung reichen von der Übernahme der administrativen Verwaltungsaufgaben bis hin zur kompletten Geschäftsführung in den Kindertageseinrichtungen.
Die Geschäftsführung deckt die komplette Personalführung (Fach- und Dienstaufsicht), die Finanzverantwortung (Haushaltspläne, Anschaffungen…), die Betriebsführung, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen Institutionen ab.
Bei den Verwaltungsaufgaben handelt es sich um die Überwachung des Elternbeitragseinzugs sowie die Beantragung und Abrechnung der kindbezogenen Förderung nach dem Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG).
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