Die Hauptaufgaben der Personalabteilung sind die Entscheidungsvorbereitung und der Vollzug der Beschlüsse des Personalausschusses und der Kirchenvorstände sowie die Abwicklung aller geldlichen Leistungen, die mit den Arbeitsverhältnissen in Zusammenhang stehen.
Im Rahmen dieser Aufgaben ist die Personalabteilung zuständig für: